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Der 18. Oktober ist der erste Abend der Jubiläumskurse Isländisch XXV und Finnisch XXV.
Das möchten wir mit einem finnischen Konzert mit dem Trio »Tiikerihai« feiern!


»Tiikerihai« sind:

Laura Ryhänen (Gesang, Gitarre, Kantele, Flöte)
Kiureli Sammallahti (Gesang, Akkordeon und Gitarre)
und Mikko Kuisma (Geige) aus der finnischen Tango-Band »Uusikuu«, der exklusiv für diesen Herbst mit dabei ist


Die finnische Sängerin Laura Ryhänen ist in Deutschland insbesondere wegen ihrer Band »Uusikuu« ziemlich bekannt. Im Mai 2018 stand sie mit der legendären Roma-Sängerin Hilja Grönfors auf der Bühne – in deren Trio spielt der finnische Weltmusiker Kiureli Sammalahti. Nach ein paar weiteren Gigs von Grönfors mit Uusikuu »klickte« es auch zwischen Ryhänen und Sammalahti – ein Duo war geboren!

Sie gaben sich den Namen »Tiikerihai« - Tigerhai. Ganz leicht fanden sie auch ein schlüssiges musikalisches Konzept: Laura und Kiureli nehmen das Publikum mit auf eine Reise durch die Geschichte der finnischen Popularmusik: Alte Volkslieder mischen sich mit Iskelmä-Klassikern (also finnischem Schlager), und melancholische Tangos treffen auf elektrisierende Rock’n‘Roll-Hits.
Ein Eimer voller wunderschöner Melodien, eine Tasse Nostalgie, ein Deziliter Melancholie, deren zwei von Ironie und ein Teelöffel Herzschmerz. Garniert von kuriosen und fröhlichen Geschichten – beide sprechen übrigens hervorragend Deutsch. Bei »Tiikerihai« darf mitgesungen, mitgelacht und mitgeweint werden.


Montag, 18.10.2021         Finnisches Konzert mit »Tiikerihai«
                                                
                                              19.30 Uhr | Einlass 19 Uhr                                                      
Nordkolleg Rendsburg | Am Gerhardshain 44 | 24768 Rendsburg

Karten zum Preis von 13 € | ermäßigt 9 € können Sie im Nordkolleg unter

ticket@nordkolleg.de | 04331/1438-45
reservieren.

Es gilt die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene, oder Getestete).
(Test aus einer Teststation/Arzt/Apotheke, der nicht älter als 24h bzw 48h (PCR) sein darf)
Selbsttests werden nicht anerkannt.
Es wird ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zusammen mit dem Nachweis benötigt.