»Das Fremde in Literatur und Recht« – 14. Tagung Literatur und Recht
L19-2027 | 3 Tage, vom 10. September bis 12. September 2027
Die 14. Ausgabe der von Herrmann Weber begründeten Tagungsreihe zu »Literatur und Recht« widmet sich unter dem Titel »Das Fremde in Literatur und Recht« verschiedenen Aspekten und Fragen nach »dem Fremden«.
Der Begriff des Fremden erweist sich dabei als ebenso vieldimensional wie aktuell. Die Tagung beleuchtet ihn aus rechtlicher wie literarischer Perspektive und spannt einen weiten Bogen: von der strafrechtlichen Konstruktion und Behandlung des »Fremden« über rechtstheoretische und rechtsphilosophische Fragen nach Zugehörigkeit, Abgrenzung und Universalität bis hin zum rechtsvergleichenden Umgang mit Fremdheit und kultureller Differenz.
In der besonderen Mischung aus der Begegnung mit namenhaften Persönlichkeiten aus den Welten von Justiz und Literatur sowie dem Gespräch der Teilnehmenden untereinander erwartet die Tagungsteilnehmenden ein vielfältiges Programm.
Mit: Pof. Dr. Alexander Baur, M.A., B.Sc. (Psych.) und Pietje Block, Dipl.-Jur., Dr. Peter Podrez (Institut für Medienkultur und Theater, Universität zu Köln) und Stephanie Lotzow, M.A. (Germanistik, Doktorandin, Justus-Liebig-Universität Gießen), Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Heike Jung (Universität des Saarlandes), Büsra Akay (Akad. Rätin a.Z., Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität zu Köln), Özge Inan (Journalistin und Autorin), Christoph Schmitz-Scholemann (Jurist, Autor und Übersetzer; ehemaliger Richter am Bundesarbeitsgericht Erfurt).
Änderungen vorbehalten.
Die Tagungsleitung liegt in den Händen von Dr. Markus Hirte, Britta Lange und Dr. Mustafa Temmuz Oglakcioglu.
Informationen zu Kursgebühr und Ermäßigungen
Seminare im Nordkolleg beinhalten grundsätzlich den Unterricht, Übernachtung(en) im Einzelzimmer und Vollverpflegung. Wünschen Sie die Unterbringung im Doppelzimmer, so erhalten Sie einen Nachlass in Höhe von 15 € pro Nacht. Sollten Sie keine Übernachtung wünschen, so gewähren wir 40 € Abzug pro Nacht. Verpflegungsleistungen sind in jedem Falle Bestandteil der Seminare.
Kursteilnehmende in einer finanziell schwierigen Lebenssituation können aus dem Teilhabefonds unterstützt werden. Mit einer nach unten gestaffelten Kursgebühr, wählen Sie selbst, wie viel sie zahlen können. Unabhängig vom Teilhabefonds können alternativ auch die üblichen Ermäßigungen und Nachlässe in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie die Idee unseres Teilhabefonds unterstützen möchten, dann haben Sie unter dem folgenden Link die Möglichkeit zu spenden.
Mehr Informationen: www.teilhabefonds.de
Ermäßigte Preise können von Schüler:innen, Studierenden, Azubis, FSJler:innen sowie Leistungsempfänger:innen von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld oder Grundsicherung gegen einen entsprechenden Nachweis in Anspruch genommen werden.
Mitglieder des Bundesverbandes junger Autoren und Autorinnen e.V. können im Fachbereich Literatur & Medien die ermäßigte Kursgebühr in Anspruch nehmen.
Die Kopie des Mitgliedsausweises muss der Anmeldung beiliegen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung bei einem Anbieter Ihrer Wahl.
Bitte überprüfen Sie Ihre persönliche Situation und nutzen Sie die Förderprogramme der Bundesregierung und der Bundesländer.
Mehr Informationen: www.nordkolleg.de/fachbereiche/lassen-sie-ihre-fortbildung-foerdern